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Wie funktioniert die Briefwahl?

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, den 24. Mai 2019 bis 18:00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.

Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.

Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

Link: Wahlscheinantrag für die Wahlen im Freistaat Thüringen

Link: Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?