am: Dienstag, den 7. Juli 2015 um: 18:00 Uhr
Ort: Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal – Bürgersaal –
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Informationen des Bürgermeisters zum aktuellen Stand der finanziellen Entwicklung der Stadt Brotterode-Trusetal
3. Information zum Beschlussantrag in der Öffentlichen Stadtratssitzung am 29.06.2015 zur Abwahl des Bürgermeisters
4. Beantwortung der vorab schriftlich an den Bürgermeister gerichteten Fragen
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Brotterode-Trusetal:
§ 5 Einwohnerversammlung
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwoh-ner über wichtige Stadtangelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben der Stadt, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein.
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung Stadtbedienstete und Sachverständige hinzuziehen.
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Stadtangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Stadt einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich beantworten.
Alle Bürger der Stadt Brotterode-Trusetal sind zu dieser öffentlichen Einwohner-versammlung recht herzlich eingeladen.
Koch
Bürgermeister